Prismalife sieht sich durch BGH-Urteil bestätigt

Prismalife ist eine Liechtensteiner Lebensversicherungsgesellschaft mit Markus Brugger an der Unternehmensspitze. Prismalife hat uns aber insbesondere deshalb interessiert, weil man hier als eine der ersten Versicherungsgesellschaften den Weg der “Nettopolice” gegangen ist – ein Wegbereiter der Honorarberatung, bei Prismalife dann “Kostenausgleichsvereinbarung” genannt.

Der BGH hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV jedoch bestätigt und auch gleichzeitig aber die Rechte der Kunden gestärkt.
Die höchstrichterlich festgestellte Rechtssicherheit für den Kunden vor allem die hohe Kostentransparenz, Planbarkeit und Verständlichkeit der für die Gesellschaft PrismaLife vermittelten Netto-Policen mit Kostenausgleichsvereinbarung KAV ist eindrucksvoll belegt.

„Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes stellt klar, dass separate Kostenausgleichsvereinbarungen der vom Gesetzgeber geforderten Transparenz entsprechen“, so Markus Brugger, Chief Executive Officer der PrismaLife. „Der BGH bestätigt mit seinem Urteil unseren Weg. Nettopolicen bieten dem Kunden, im Vergleich zur Bruttopolice, maximale Kostentransparenz und mehr Verständlichkeit: der Kunde weiss, wofür er wie viel bezahlt.“

Allerdings müssen Kunden laut Urteil die Abschlusskosten nicht weiter zahlen, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig kündigen.

Das Unternehmen Prismalifemusste in so manchem Prozess “Prügel einstecken”, weil es Anwälte gibt, die sich die “Bekämpfung” dieser Honorarvereinbarung als Geschäftsmodel auserkoren haben.

PrismaLife AG

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